Homöopathie

Homöopathie
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Samuel Hahnemann, der Begründer der Homöopathie, 1841
Die Homöopathie [ˌhomøopaˈtiː] („ähnliches Leiden“, von griech. ὅμοιος, hómoios, „das gleiche, gleichartige“ und πάθος, páthos, „das Leid, die Krankheit“) ist eine umstrittene, weit verbreitete alternativmedizinische Methode, die der deutsche Arzt Samuel Hahnemann um 1800 begründet hat.
Ihr wichtigster und namengebender Grundsatz ist das Ähnlichkeitsprinzip: „Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt“ (similia similibus curentur, Hahnemann). Das entscheidende Auswahlkriterium für ein homöopathisches Arzneimittel ist demnach, dass es an Gesunden ähnliche Symptome hervorrufen kann wie die, an denen der Kranke leidet.
Der Patient bekommt das ausgewählte Mittel in möglichst niedriger Dosis und in besonders zubereiteter, „potenzierter” Form. Bei diesem Zubereitungsverfahren wird die Arzneisubstanz schrittweise mit Wasser oder Alkohol verschüttelt oder mit Milchzucker verrieben und dabei häufig so extrem verdünnt, dass der Ausgangsstoff nicht mehr nachweisbar ist. Auf diese Weise sollen unerwünschte Wirkungen der Substanz minimiert werden. Viele Homöopathen glauben, dass durch das Zubereitungsverfahren zugleich die erwünschte Wirkung verstärkt wird.
Die den heutigen wissenschaftlichen Anforderungen genügenden Studien zeigen in der Gesamtbetrachtung, dass die untersuchten homöopathischen Behandlungen keine über den Placebo-Effekt hinausgehende medizinische Wirksamkeit haben. Zudem kann für ein Ähnlichkeitsprinzip als generelles Wirkprinzip kein plausibler Wirkungsmechanismus angegeben werden. Dasselbe gilt für die mechanischen Prozeduren (Verreiben, Verschütteln), die im Potenzierungsverfahren angewandt werden. Für eine Wirkung extrem kleiner Substanzgaben gibt es keine Anhaltspunkte. Sogenannte Hochpotenzen enthalten rechnerisch überhaupt keinen Wirkstoff mehr. Die von vielen Homöopathen angenommene selektive Steigerung erwünschter Wirkungen durch das Potenzierungsverfahren widerspricht naturwissenschaftlichen Erkenntnissen. Aus diesen und weiteren Gründen wird die Homöopathie häufig als Paramedizin oder Pseudowissenschaft bezeichnet.
Grundsätze
Die Homöopathie ist eine weit verzweigte Praxis mit vielen Varianten. Alle berufen sich auf Hahnemann und das Ähnlichkeitsprinzip, weichen aber in anderen Punkten teilweise erheblich voneinander ab. Die meisten Homöopathen sehen als Grundsätze der Homöopathie neben dem Ähnlichkeitsprinzip die „Arzneimittelprüfung am Gesunden“, die Erhebung des individuellen Krankheitsbildes durch eine ausführliche Anamnese und die „Potenzierung“ bei der Herstellung der homöopathischen Arzneimittel.
Ähnlichkeitsprinzip (Simile-Prinzip)
Das Ähnlichkeits- oder Simileprinzip – „similia similibus curentur" („Ähnliches werde durch Ähnliches geheilt") – besagt, dass eine Krankheit durch ein Mittel geheilt werden soll, das bei einem gesunden Menschen ähnliche Symptome hervorrufen kann wie sie der Kranke aufweist: „Man ahme der Natur nach, welche zuweilen eine chronische Krankheit durch eine andere hinzukommende heilt und wende in der zu heilenden Krankheit dasjenige Arzneimittel an, welches eine andere, möglichst ähnliche künstliche Krankheit zu erzeugen imstande ist, und jene wird geheilt werden; similia similibus curentur.“ (Samuel Hahnemann, 1796 [1]) Die Entwicklung dieses zentralen Prinzips der Homöopathie geht auf einen Selbstversuch Hahnemanns zurück, mit dem er herausfinden wollte, wie die damals schon als Mittel gegen Malaria bekannte Chinarinde wirkt.[2]
Bei diesem Selbstversuch nahm Hahnemann als gesunder Mensch Chinarinde ein und beobachtete an sich das vorübergehende Auftreten von Symptomen, die denen der Malaria ähnelten. Daraufhin vermutete er, dass eine solche Fähigkeit, ähnliche Symptome zu erzeugen, möglicherweise ursächlich für die Heilwirkung der Chinarinde bei Malaria sei. Er unternahm nun weitere Selbst- und Fremdversuche und hielt Ausschau nach weiteren Mitteln, auf die seine Vermutung zutreffen könnte. Schließlich erhob er die von ihm angenommene Wirkungsweise zu einem allgemeinen Prinzip der Arzneiwirkung, dem Ähnlichkeitsprinzip.
Hahnemann verzichtete zunächst auf Versuche einer theoretischen Begründung. In seinem Spätwerk[3] bezog er sich – offensichtlich bemüht um eine nach damaligen Maßstäben wissenschaftliche Begründung – auf vitalistische Vorstellungen („Umstimmung der Lebenskraft“). Hahnemanns Selbstversuch mit Chinarinde war zwar von ihm selbst schriftlich dokumentiert worden, konnte aber bis heute nicht reproduziert werden. Inzwischen ist bekannt, dass Chinarinde bzw. das darin enthaltene Chinin durch Eingreifen in den Fortpflanzungszyklus der Malariaerreger wirkt und dass das Mittel im Allgemeinen nicht die von Hahnemann beschriebenen Symptome hervorruft. Möglicherweise handelte es sich bei diesen um eine allergische Reaktion aufgrund einer Sensibilisierung für Chinin (Hahnemann hatte das Mittel bereits früher gegen ein „Quartanfieber“ eingenommen).[4]
In der Geschichte der Medizin lässt sich das Simile-Prinzip ansatzweise bereits im Corpus Hippocraticum und den Schriften des Theophrast von Hohenheim (Paracelsus) finden.[5] [6]
Voraussetzung für die Anwendung des Ähnlichkeitsprinzips in der Homöopathie ist zum einen die Kenntnis der Wirkung der homöopathischen Mittel (siehe Homöopathische Arzneimittelprüfung) und zum anderen die exakte Erfassung des Symptombildes des Patienten in der homöopathischen Anamnese (siehe Wahl des Mittels).
Homöopathische Arzneimittelprüfung
Eine homöopathische Behandlung beruht auf der Kenntnis der Symptome, die ein Mittel bei einem gesunden Menschen auslösen kann. Deshalb werden in der Homöopathie sogenannte Arzneimittelprüfungen nur mit gesunden Menschen durchgeführt.
Viele in der Homöopathie als Ursubstanzen verwendete Stoffe sind giftig oder können aufgrund ihrer Herkunft und Weiterverarbeitung gesundheitsschädlich sein. Für eine homöopathische Arzneimittelprüfung werden deshalb entsprechend geringe Dosen der Ursubstanz oder Verdünnungen, manchmal auch sog. Hochpotenzen verwendet (s.u., „Potenzierung“).
Es gibt keine einheitlichen Vorschriften für Arzneimittelprüfungen. Häufig ist der Ablauf wie folgt: Für die Prüfung nehmen die Prüfer in regelmäßigen Abständen mehrere Tage bis Wochen lang das zu prüfenden Mittel ein. Während dieser Zeit sollen sie sämtliche Veränderungen oder Störungen, die sie an ihrem Körper, Geist, Befinden oder ihrer Stimmung wahrnehmen, notieren. Sie halten außerdem während dieser Zeit Kontakt zu einem betreuenden Homöopathen, der ihm geschilderte Symptome ebenfalls notiert. Am Ende der Prüfung werden die Notizen von den Prüfungsleitern sortiert, interpretiert und einem homöopathischen Symptomregister zugeordnet. Das Ergebnis wird als Arzneimittelbild bezeichnet. Sie werden in nach Mittel geordneten Arzneimittellehren (Materiae medicae) und in nach Symptomen geordneten Repertorien zusammengestellt.
Es gibt jedoch auch völlig andere Formen der Arzneimittelprüfung, wie etwa die Traumprüfung, bei der die Prüfer das Mittel nicht einnehmen, sondern es nachts unter ihr Kopfkissen legen und später ihre Träume notieren oder Meditationsprüfungen, bei denen eine Gruppe über ein Mittel meditiert, das sie in ihren Händen halten. Die mit diesen Prüfverfahren gewonnenen Arzneimittelbilder werden jedoch von vielen Homöopathen nicht anerkannt.
Homöopathische Arzneimittelprüfungen sind nicht mit Arzneimittelprüfungen gemäß dem Arzneimittelgesetz (AMG) zu vergleichen. Bei homöopathischen Arzneimittelprüfungen wird nicht eine erwartete Wirksamkeit überprüft, sondern beobachtet, ob und welche Symptome durch ein homöopathisches Mittel hervorgerufen werden können.
Die europäische Gesetzgebung sieht seit der Richtlinie 2001/83 ein eigenes Zulassungsverfahren für homöopathische Arzneimittel vor. In der Novelle zu dieser Richtlinie (2004/27) wird dieses vereinfachte Zulassungsverfahren erstmals für alle Mitgliedsländer verpflichtend. Die Richtlinie verlangt den Aufdruck (Zitat) „Homöopathisches Arzneimittel ohne genehmigte Heilanzeigen“. [5]
Potenzierung
Hauptartikel: Potenzieren (Homöopathie)
Der nächste wichtige Grundsatz der Homöopathie ist die Verwendung „potenzierter“ Mittel. Unter Potenzierung ist die starke Verdünnung bei gleichzeitiger Dynamisierung (Verschüttelung oder Verreibung siehe unten) zu verstehen. Die Mittel werden durch stufenweise durchgeführtes Potenzieren aus Urtinkturen (pflanzlichen und tierischen Ursprungs: Symbol: Ø oder mineralischen und chemischen Ursprungs: Symbol O) und aus indifferenten Verdünnungsmitteln wie Alkohol, destilliertem Wasser, Glycerin und Milchzucker hergestellt.
Homöopathische Mittel werden flüssig (Dilution) oder als Globuli, in tiefen Potenzen auch in Form von Tabletten angewendet.
Aus der Sicht der Homöopathen ist die Wirkung einer bloßen Verdünnung nicht mit einem potenzierten, also verschüttelten oder verriebenen Mittel vergleichbar. Im Organon der Heilkunst (Anmerkung zu § 11) wird die Wirkung eines potenzierten Mittels nicht der körperlichen Substanz oder physischen Wirkung eines Arzneistoffes, sondern der immateriellen, daraus freigewordenen „spezifischen Arzneikraft“ zugeschrieben.
Die Verdünnung unter die chemische Auflösungsgrenze (ab D23 - siehe auch Avogadro-Konstante) ist jedoch kein zwingendes Element der Homöopathie. Viele Heilpraktiker und einige Ärzte arbeiten in Deutschland auch mit Niedrigpotenzen (D4, D6), in denen die Stoffe noch in nennenswerter Konzentration vorliegen. Eine D6 enthält den Ausgangsstoff in der Verdünnung von 1:1.000.000 (1: 10 hoch 6), also in µg/g. Bei diesen nur schwach verdünnten Mitteln sind die regulären Dosis-Wirkungs-Beziehungen des verwendeten Stoffes zu beachten und unerwünschte Wirkungen möglich. Neben der bekanntesten D-Potenzierungsreihe (1:10) gibt es noch die C-Reihe (1:100) und die LM- oder Q-Reihe (1:50000).
Potenzierung als Verdünnung in Dezimalschritten Potenz Verdünnung Das entspricht durchschnittlich
einem Tropfen auf einem Wassermolekül in
D1 1 : 10 das Volumen einer Erbse
D2 1 : 100 einen halben Esslöffel
D3 1 : 1.000 zweieinhalb Schnapsgläser
D6 1 : 1 Million den Inhalt einer kleinen Mülltonne
D9 1 : 1 Milliarde einen Öltanklaster samt Anhänger
D12 1 : 1 Billion 25 olympische Schwimmbecken
D20 1 : 100 Trillionen den Michigansee in den USA
D23 1 : 100 Trilliarden das Mittelmeer 3 g Wasser (Fingerhut)
D30 1 : 1 Quintillion 50-mal das Volumen der Erde 30 t Wasser (Tanklastzug)
D78 1 : 1 Tredezillion dem gesamten Universum (Das Universum wird auf etwa 1078 Teilchen geschätzt)
Die Lehre der chronischen Krankheiten
Nach jahrelangen praktischen Erfahrungen mit der Homöopathie stellte Hahnemann fest, dass bestimmte Krankheitsverläufe homöopathisch nicht zu heilen waren. Ab 1816 entwickelt er deshalb eine Methode zur Behandlung chronischer Krankheiten. 1828 veröffentlichte er die Ergebnisse seiner Forschung in einem fünfbändigen Werk mit dem Titel Die chronischen Krankheiten. Nach seiner Theorie liegt den chronischen Krankheiten ein Miasma, eine Art tief liegendes „Ur-Übel“, zugrunde. Hahnemann unterteilte die Miasmen in Psora (als Folge der Krätze), Sykosis (Feigwarzenkrankheit als Folge der Gonorrhoe) und Syphilis. Hahnemanns Arbeit nach der Erkenntnis der Miasmen war der Versuch, die Psora auszumerzen, wie er schrieb.
Sein Verständnis der chronischen Krankheiten bewegt sich im Rahmen der damaligen medizinischen Erkenntnisse. Die praktischen Konsequenzen seiner Theorie werden jedoch in der klassischen Homöopathie bis heute berücksichtigt.
Entwicklung
Geschichte
Samuel Hahnemann übersetzte eine englische Arzneimittellehre, die u. a. auch die bereits wohlbekannte Heilwirkung von Chinarinde bei Malaria beschrieb. Er empfand die in dem Werk bemühten Erklärungen als willkürlich und verfiel deshalb auf die Idee, als gesunder Mensch Chinarinde einzunehmen. Daraufhin beobachtete er an sich das vorübergehende Auftreten einer Reihe von Symptomen, die er vom „Wechselfieber“ her kannte. Dies wiederholte sich bei weiteren Selbstversuchen. Hahnemann stellte auf dieser Basis die Vermutung an, dass die Fähigkeit, „ähnliche“ Symptome zu erzeugen, ursächlich für die Heilwirkung von Chinarinde bei Malaria sein könne. Hahnemanns Versuchsergebnisse konnten nicht reproduziert werden, doch wurden in relativ seltenen Fällen bei Malaria-Prophylaxe mit Chinin vergleichbare Symptome festgestellt. Möglicherweise handelt es sich dabei um eine allergische Reaktion aufgrund einer Sensibilisierung für Chinin (Hahnemann hatte das Mittel bereits früher gegen ein Quartanfieber eingenommen). Hahnemanns Annahme, hier das wirksame Prinzip der Chinarinde bei Malaria gefunden zu haben, ist heute nicht mehr haltbar: Die Chinarinde wirkt durch Eingreifen in den Fortpflanzungszyklus der Malaria-Erreger und somit nicht nach dem homöopathischen Ähnlichkeitsprinzip. Vgl. dazu Bayr 1989.
Jedenfalls stellte Hahnemann auf der Basis seiner neu gewonnenen Hypothese eine Serie von Selbst- und Fremdversuchen mit anderen Drogen an und sichtete vorhandene Heilungs- und Vergiftungsbeschreibungen auf Indizien hin, die das Ähnlichkeitsprinzip empirisch abstützen könnten. Er notierte die auftretenden Symptome und begann Kranke, die ähnliche Symptome aufwiesen, mit diesen Mittel zu behandeln. Zunächst um ihre Toxizität zu verringern, verdünnte er die Stoffe. In späteren Jahren behauptete er, beobachtet zu haben, dass die Heilwirkung bei seinen Verdünnungs- und mechanischen Bearbeitungsprozeduren nicht nur nicht verschwand, sondern sich sogar verstärkte.
Als historisches Verdienst der Lehre Hahnemanns gelten eine Reihe von Innovationen, die eine sinnvolle Alternative zu den damaligen medizinischen Heilverfahren (die von ihm „Allopathie“ genannt wurden) darstellten. Mikroorganismen waren damals noch nicht als Krankheitserreger erkannt worden. Viele damals gängige Mittel und Behandlungen, die oft keineswegs auf uralter Erfahrung beruhten, sondern erst im 17. Jahrhundert nach der alchimistisch geprägten Lehre des Paracelsus eingeführt worden waren, gefährdeten den Patienten mehr als sie halfen – nicht ganz umsonst nannte man diese Art der Medizin auch „heroische Medizin“. So wurden sogenannte Drastika mit Wirkstoffen wie beispielsweise Bleiacetat oder Quecksilberchlorid verabreicht, was nicht wenige Patienten tötete. Dies erklärt die Forderungen Hahnemanns, nur jeweils ein einziges Mittel geduldig anzuwenden und sich eingehend mit dem Patienten zu beschäftigen. Seine oftmals fast wirkstofflosen „Mittel“ trugen ebenfalls zur Durchsetzung eines „sanfteren“ Weges der Medizin generell bei.
Status im deutschsprachigen Raum
Homöopathie ist in Deutschland eine anerkannte Besondere Therapieform im Sinne des Sozialgesetzbuches. Seit 1978 bekennt sich der deutsche Gesetzgeber im Arzneimittelgesetz zum Wissenschaftspluralismus der Medizin und wird dafür heftig kritisiert. Darunter werden derzeit die Medizin einerseits und andererseits drei Besondere Therapierichtungen verstanden:
* Anthroposophische Medizin
* Homöopathie
* Phytotherapie
Die Mittel der besonderen Therapierichtungen können zugelassen und dürfen verordnet werden, auch ohne dass für sie ein Wirksamkeitsnachweis erbracht wurde; siehe auch homöopathisches Arzneimittel.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen unter bestimmten Bedingungen homöopathische Behandlungen bei Ärzten mit der Zusatzbezeichnung "Homöopathie", beispielsweise im Rahmen von Verträgen zur Integrierten Versorgung,[7] an denen allerdings nur ca. 1 Prozent der Kassenärzte beteiligt sind. Unmittelbar nach der Ankündigung eines solchen Vertrages durch die Deutsche BKK wandte sich die GWUP in einer Resolution an medizinische Fachverbände, Politik und Behörden, in der sie dazu aufforderte, sich an Wissenschaftlichkeit zu orientieren und eine Aushöhlung bestehender wissenschaftlicher Standards zur Wirksamkeitsprüfung abzulehnen und jegliche Sonderbehandlung der Homöopathie abzuschaffen.[8] Diese Resolution wurde von DZVhÄ und Deutscher BKK zurückgewiesen.[9]
Private Krankenversicherungen übernehmen in Deutschland die Kosten für homöopathische Behandlungen bei allen Ärzten [10], private Zusatzversicherungen darüber hinaus auch bei Heilpraktikern (gegebenenfalls abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung). Meist werden auch die Kosten für homöopathische Arzneimittel übernommen.[11] Dies geschieht, obwohl bei der Homöopathie kein wissenschaftlicher Beweis dafür gefunden wurde, dass sie mehr als ein Placebo ist.[12]
2006 betrug der Anteil homöopathischer Arzneimittel im deutschen Apothekenmarkt am Umsatz 1,08 %, an der Zahl der verkauften Einheiten 3,16 %.[13]
In Österreich ist die Homöopathie seit dem Arzneimittelgesetz 1983 ein anerkannter Teil der Medizin.
In der Schweiz wurden seit 1999 Mittel der fünf Klassen der Komplementärmedizin, darunter die der Homöopathie, von der Krankenkassen-Grundversicherung übernommen, sofern sie von einem Arzt verschrieben wurden. Am 30. Juni 2005 hat das Bundesamt für Gesundheit, Teil des Eidgenössischen Departements des Inneren, diese Leistungspflicht nach den Ergebnissen der von ihm in Auftrag gegebenen Studie „Programm Evaluation Komplementärmedizin“ wieder gestrichen.
von: LADEVA verfasst am: 01.08.2008
Suchergebnis Homöopathie
Profilseiten [ Homöopathie ]